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EU Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmter menschlicher Organe |
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Die Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmter menschlicher Organe wurde am 7. Juli 2010 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet. Darin ist geregelt, dass in jedem Mitgliedsstaat eine zuständige Behörde zu ernennen ist, dass ein System zur Zulassung von Zentren und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Organbeschaffung und -transplantation sowie ein System zur Rückverfolgbarkeit einzuführen sind und dass schwerwiegende Zwischenfälle und Reaktionen zu melden sind. Darüber hinaus legt die Richtlinie Standards für den sicheren Organtransport und für die Spender- und Organcharakterisierung fest. Die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie bis zum 27. August 2012 umsetzen.
Diese Richtlinie ist in der Sektion „Downloads“ (Publikationen europäischer Institutionen) veröffentlicht
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