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Am Mittwoch, den 19. Jänner, haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments ein neues EU-Gesetz verabschiedet, welches die Rechte von Patienten regelt, die medizinische Betreuung in einem anderen EU-Land suchen. Das Gesetz legt die Regeln für Kostenerstattungen, einschließlich jener Fälle, in denen eine Bewilligung im Voraus erforderlich ist, fest. Das neue Gesetz stellt klar, dass EU-Bürger nur jene Kosten für medizinische Behandlungen in einem Mitgliedsland erstattet bekommen können, die normalerweise für die gleiche Behandlung im eigenen Land bezahlt werden. Die zuständigen Stellen können verlangen, dass Patienten für eine Betreuung mit Spitalsaufenthalt und bei speziellen medizinischen Behandlungen um eine Bewilligung im Voraus ansuchen. Weiters fordern die MEPs, dass jede Ablehnung gemäß einer Liste mit möglichen Gründen gerechtfertigt werden muss, welche auch Risken für den Patienten oder die Öffentlichkeit einschließt. Jedes Land muss eine Anlaufstelle einrichten, die Patienten über medizinische Behandlungen im Ausland informiert. Diese Anlaufstellen müssen im Bedarfsfall auch Hilfe zur Verfügung stellen. Medizinische Behandlung im Ausland kann vor allem Patienten auf langen Wartelisten helfen oder auch jenen, die nicht in der Lage sind, Behandlung durch Spezialisten zu finden. Die MEPs legten vor allem Wert auf Bestimmungen für eine Zusammenarbeit bei seltenen Krankheiten, da entsprechendes Bewusstsein oft fehlt und Fachleute dafür kaum oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Im Allgemeinen bevorzugen Patienten im eigenen Land behandelt zu werden. Derzeit wird lediglich 1% des Gesundheitsbudgets der Mitgliedsländer für medizinische Betreuung im Ausland verwendet. Das Gesetz ist nur für jene Personen anwendbar, die medizinische Betreuung im Ausland suchen. Die Europäische Gesundheitsversicherungskarte gilt weiterhin für Bürger, die eine dringende Behandlung während eines Besuches in einem anderen EU-Land benötigen. Nächste Schritte: Der von den MEPs verabschiedete Gesetzestext basiert auf einer Vereinbarung mit dem Europäischen Rat, der noch seine formale Zustimmung geben muss. Nach Unterzeichnung des Gesetzes haben die Mitgliedsstaaten 30 Monate Zeit, ihr nationales Recht entsprechend zu ändern. (Wir werden das Gesetz auf dieser Webseite veröffentlichen, sobald es in Kraft getreten ist.)
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