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Europäische Sportspiele der Herz- und Lungentransplantierten Regeln und Bestimmungen - Teil 3 PDF Drucken E-Mail
Gemäß den Beschlüssen der EHLTF Generalversammlung in Växjö, Schweden vom 2. Juli 2010, werden folgende Punkte als Teil 3 in die bestehenden Regeln und Bestimmungen für die Sportspiele der EHLTF aufgenommen:

Teil 3 Interne Regeln und Bestimmungen

Verwaltung Vorbehaltlich nachstehend angeführter Punkte wird die Vereinigung und ihr Vermögen gemäß ihrer Statuten geführt und verwaltet. Grundprinzipien Der Vorstand hat entschieden das europäische Regelwerk anzunehmen, das einen Teil der Charta der Patienten – Artikel 35 der Europäischen Charta der Menschenrechte – bildet. Die 14 Punkte entsprechen den Kriterien, die wir anzusprechen versuchen. (www.activecitizenship.net). Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag Mit Bezug auf Artikel 4 und 16 der Statuten, wenn ein Land (vorläufiges Mitglied) die Mindestanforderungen für eine Mitgliedschaft erfüllt und von der Generalversammlung anerkannt wurde, kann der Vorstand entscheiden auf den vollen Mitgliedsbeitrag zu verzichten und nach eigenem Ermessen einen niedrigeren Beitrag festlegen. Dies wird jährlich überprüft und der Vorstand legt dementsprechend die zukünftige Beitragshöhe fest. Elektronische Abstimmung Für den Fall, dass der Vorstand es als erforderlich findet, kurzfristig die Meinung der Mitglieder einzuholen, kann eine elektronische Abstimmung stattfinden. In diesem Fall verschickt der Sekretär eine E-Mail an den Vorsitzenden eines jeden stimmberechtigten Nationalen Verbandes. Diese E-Mail muss genaue Angaben über die Angelegenheit enthalten, die zu entscheiden ist. Diese E-Mail muss weiters ein Sicherheitswort enthalten, das in der Rückantwort anzuführen ist. Jeder Nationale Verband erhält sei eigenes Sicherheitswort, um damit die Vertraulichkeit der Stimmabgabe sicherzustellen. Die Entscheidung der einzelnen Nationalen Verbände ist nur dem Sekretär bekannt und er teilt dem Vorstand lediglich alle Für- und Gegenstimmen mit. Diese Vorgangsweise ist nur als letzte Möglichkeit einer Abstimmung anzusehen und das Resultat einer solchen Abstimmung ist den Mitgliedern bei der nächsten Generalversammlung zur Kenntnis zu bringen. Wahlen in den Vorstand In Artikel 13 der Statuten ist angeführt „ Wenn sich mehrere Kandidaten für eine freie Stelle im Vorstand bewerben, ist durch eine Abstimmung zu entscheiden“. Jedes Mitglied erhält bei der Generalversammlung einen Stimmzettel mit den Namen der Kandidaten und Kopien deren CVs. Die Wahl hat geheim und durch Bezeichnung des Kandidaten auf dem Stimmzettel zu erfolgen. Die Stimmzettel sind zu falten und werden, ohne Einsicht für Dritte, von einem Vorstandsmitglied eingesammelt, das die Gültigkeit der Stimmzettel zu bestätigen und das Ergebnis der Abstimmung dem Vorsitzenden mitzuteilen hat. Unterausschüsse Der Vorstand kann einen oder mehrere Unterausschüsse für Umfragen, die Beaufsichtigung oder Übernahme von Arbeiten etc., einsetzen, sofern solche Aufgaben von Unterausschüssen günstiger durchgeführt werden können. Ein Vorstandsmitglied soll jedoch im jeweiligen Unterausschuss vertreten sein. Alle Vorhaben und Fortschritte der Unterausschüsse sind dem Vorsitzenden und dem Vorstand vollständig und umgehend bekannt zu geben.
 

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